Gruppengewissen

Gruppengewissen

Was ist ein sachkundiges Gruppengewissen?

Es gibt zwei Möglichkeiten: Die konkurrierende Art und Weise erlaubt es der Person mit der lautesten Stimme, seine Ideen voranzutreiben, abstimmen zu lassen und eine „Mehrheitsentscheidung“ herbeizuführen. Das ist kein sachkundiges Gruppengewissen. Bei der kooperativen Art und Weise kommen die Gruppenmitglieder in gegenseitigem Vertrauen zusammen, um eine Gruppenentscheidung zu treffen statt den persönlichen Siegeszug eines Einzelnen anzustreben.

Das Gruppengewissen ist das kollektive Gewissen der Gruppenmitglieder und setzt somit eine wesentliche Einstimmigkeit in einer Angelegenheit voraus, bevor endgültige Maßnahmen ergriffen werden. Dies bedeutet, dass die entsprechenden Informationen geprüft wurden und dass alle Ansichten gehört wurden, bevor die Gruppe abstimmt.

Das erinnert uns daran, dass das Erste Konzept besagt: „Die letzte Verantwortung und die höchste Autorität für die ACA-Weltdienste sollten immer bei dem kollektiven Gewissen unserer gesamten Gemeinschaft liegen“. Keine Person oder Gruppe sollte unsere Entscheidungen für uns treffen, egal wie überzeugend sie auch sein mögen.

Empfohlene Schritte zum Erreichen eines sachkundigen Gruppengewissens

Informationen sammeln: Der Gruppenleiter oder ein anderer Vorsitzender der Gruppe informiert sich über das zu behandelnde Thema.

Thema/Problem präsentieren: Präsentiere die Informationen zu dem Thema der Stammgruppe und gib den Teilnehmern genügend Hintergrundmaterial, damit sie ausführlich über das Thema informiert sind. Der Vorsitzende sollte zu diesem Thema so unvoreingenommen wie möglich sein.

Teilen: Bitte jedes Mitglied, der Reihe nach zu teilen, wobei darauf zu achten ist, dass alle einmal teilen dürfen, bevor jemand ein zweites Mal teilt. Denke daran, dass dies keine allgemeine Diskussionsrunde ist. Es ist eine Methode, um zu einem bestimmten Thema Einstimmigkeit zu erzielen. Denke daran, sorgfältig auf die Meinungen von Minderheiten zu hören.

Konsens: Setze den Prozess fort, bis eine wesentliche Einstimmigkeit der Gruppe erreicht ist. Diese wird in der Regel dann angenommen, wenn eine 2/3-Mehrheit der Teilnehmer erreicht ist. Es kann mehr als eine Sitzung zum Teilen erforderlich sein. Denke daran, du strebst nach einem Gruppengewissen, nicht nach einer „Volksabstimmung“. Seie geduldig und praktiziere die Prinzipien von ACA, während der Prozess weitergeht.

Zusammenfassung: Sobald ein Gruppengewissen erreicht ist, lege der Gruppe als Ganzes eine Zusammenfassung ihres Gewissens vor, einschließlich der Minderheitenmeinung. Gebe das Gruppengewissen und jede Minderheitenmeinung an die zuständige(n) Person(en) weiter, sei es der Delegierte, der Gebietsausschuss oder der Distrikt.